Fit im Job: Fitness-Studio-Mitgliedschaften als Benefit

Fitness-Studio-Mitgliedschaften als betriebliche Gesundheitsförderung gewinnen immer mehr an Bedeutung. Unternehmen, die ihren Mitarbeiter:innen den Zugang zu Fitnessstudios ermöglichen, profitieren von gesünderen, motivierteren und produktiveren Teams. Doch was gilt es bei der Umsetzung zu beachten? Welche steuerlichen und versicherungsrechtlichen Rahmenbedingungen sind zu berücksichtigen? Und welche Modelle eignen sich besonders für Unternehmen?

Vorteile der Fitness-Studio-Benefits für Unternehmen und Mitarbeiter

Regelmäßige Bewegung fördert die Konzentration, reduziert Stress und steigert die Leistungsfähigkeit. Studien zeigen, dass sportlich aktive Mitarbeiter:innen seltener krank werden und schneller wieder einsatzbereit sind. Arbeitgeber können mit einem Fitness-Benefit an Attraktivität gewinnen und ganz nebenbei den Teamgeist durch gemeinsame Sportaktivitäten stärken.

Für Mitarbeiter:innen bieten kostenlose oder vergünstigte Mitgliedschaften einen Anreiz, regelmäßig Sport zu treiben. Je nach Modell kann man das betriebseigenen Fitnessstudio oder ein Studio in der Nähe des Arbeitsplatzes oder Wohnorts besuchen. Auch Online-Kurse sind möglich. Der wichtigste Gewinn dieser Gesundheitsprävention ist, dass regelmäßiger Sport Rückenschmerzen, Herz-Kreislauf-Erkrankungen und psychischen Belastungen vorbeugt.

Steuerliche und sozialversicherungsrechtliche Rahmenbedingungen

Die Mitgliedschaft in einem Fitnessstudio wird nicht als betriebliche Gesundheitsförderung anerkannt. Aber es ist die Anwendung der Sachbezugsgrenze möglich, wenn der Arbeitgeber die Mitgliedschaft abgeschlossen hat. Werden Zuschüsse direkt an die Mitarbeiter:innen ausgezahlt (z. B. als Geldzuschuss), gelten diese als steuerpflichtiger Arbeitslohn und sind sozialversicherungspflichtig.

Mögliche Modelle für Fitness-Studio-Benefits

Unternehmen können zwischen verschiedenen Modellen wählen, um ihren Mitarbeiter:innen Fitness-Studio-Zugänge anzubieten:

ModellBeschreibungSteuerliche und sozialversicherungsrechtliche Behandlung
Direktvertrag mit StudioArbeitgeber schließt Rahmenvertrag mit Fitness-Studio ab. Mitarbeiter:innen erhalten kostenlose oder vergünstigte Mitgliedschaften.Steuer- und sozialversicherungsfrei bei Anwendung der Sachbezugsgrenze (bis zu 50 Euro pro Monat). Besonders für teure Fitnessverträge ist die Pauschalversteuerung nach § 37b EStG eine Alternative.  
Fitness-GutscheineMitarbeiter:innen erhalten Gutscheine, die sie bei kooperierenden Studios einlösen können.
Corporate Fitness-ProgrammeExterne Anbieter (z. B. Hansefit, Qualitrain) organisieren den Zugang zu einem Netzwerk von Studios.
Zuschüsse zu Mitgliedschafts-BeiträgenMitarbeiter:innen wird ein Geldzuschuss für ein Fitness-Studio ausgezahlt.Zuschüsse gelten als steuerpflichtiger Arbeitslohn und sind sozialversicherungspflichtig.

Fitness-Studio-Mitgliedschaften als betriebliche Gesundheitsförderung sind ein Gewinn für Unternehmen und Mitarbeiter:innen. Sie steigern die Zufriedenheit, reduzieren Fehlzeiten und stärken die Arbeitgebermarke. Wichtig ist, die steuerlichen und rechtlichen Rahmenbedingungen zu beachten und ein Modell zu wählen, das zu den Bedürfnissen der Belegschaft passt.

Bei Unsicherheiten sprechen Sie bitte mit Ihrem Steuerberater.


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