Der erhöhte Entlastungsbetrag wird von den Finanzämtern ohne Antrag eingetragen. Die unbürokratische Hilfe für Alleinerziehende während der Corona-Pandemie tritt ab Juli 2020 in Kraft.

Im Rahmen des Konjunkturpakets wurde der Entlastungsbetrag für Alleinerziehende erhöht. Für alleinerziehende Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sind die Folgen der Corona-Pandemie sehr belastend. Homeoffice, Kurzarbeit, Homeschooling, Kinderbetreuung – alles muss ohne das sonst übliche Netzwerk organisiert werden. Der jetzt erhöhte Entlastungsbetrag soll wenigstens die finanziellen Probleme etwas abfedern.

Erhöhter Entlastungsbetrag

Der Betrag wird vorübergehend von 1.908 auf 4.008 Euro erhöht. Ein Antrag bei dem zuständigen Finanzamt ist nicht nötig. Bei bestehenden Arbeitsverhältnissen wird der erhöhte Betrag automatisch von den Finanzämtern eingetragen. Nur wer nach dem 26.06.2020 ein aktives Arbeitsverhältnis aufgenommen hat, sollte die Eintragung formlos beim zuständigen Wohnsitzfinanzamt beantragen. Der Betrag wird in die Lohnsteuermerkmale (ELStAM) eingepflegt.

Die Erhöhung des Entlastungsbetrags ist zunächst auf 2 Jahre befristet.