Arbeitnehmer, die ein Impfangebot ablehnten, haben keinen Anspruch auf Entgeltfortzahlung, wenn sie vom Gesundheitsamt in Quarantäne geschickt werden.

Normalerweise muss der Arbeitgeber das Gehalt weiterzahlen, wenn der Mitarbeiter durch eine Quarantäneanordnung nicht zur Arbeit erscheinen kann. Das Infektionsschutzgesetz sieht eine sechswöchige Fortzahlung des Entgelts durch den Arbeitgeber vor. Diese Entschädigungszahlungen sowie die Sozialversicherungsbeiträge können sich Arbeitgeber bei den jeweiligen Landesbehörden zurückerstatten lassen. Arbeitnehmer, die während der Quarantäne im Homeoffice arbeiten können, haben darauf keinen Anspruch.

Im Zuge der Anpassung des Infektionsschutzgesetzes rund um den Masernschutz wurden auch die Regelungen der Quarantäneentschädigungen angepasst. Seit dem 1. März 2020 gilt, dass Mitarbeiter keine Quarantäneentschädigung erhalten, wenn sie die Quarantäne hätten vermeiden können. Dies wäre z. B. durch eine Impfung der Fall.

Wer sich aus gesundheitlichen Gründen nicht impfen lassen kann oder noch keinen Impftermin bekommen konnte, hat weiterhin Anspruch auf eine Quarantäneentschädigung. Die Arbeitnehmer müssen den Grund für die Nicht-Impfung in der Erklärung zur Schutzimpfung abgeben. Da dem Arbeitgeber Nachteile entstehen könnten, hat das Bundesarbeitsgerichts in einem Urteil entschieden, dass er Anspruch auf Auskunft zum Impfstatus hat. Die bedeutet, der Arbeitnehmer muss in diesem speziellen Fall über seinen Impfstatus Auskunft geben. Arbeitgeber sind allerdings verpflichtet, diese Information datenschutzrechtlich sicher einzuholen.

Wenn ein Arbeitnehmer die angebotene Corona-Impfung abgelehnt hat und schließlich an Corona erkrankt, könnten Arbeitgeber die Entgeltfortzahlung nicht ohne weiteres verweigern. Diese Fälle sollten unbedingt vom Rechtsanwalt geprüft werden. Denn grundsätzlich gilt, wer unverschuldet krank wird, hat Anspruch auf Entgeltfortzahlung.

Bitte beachten Sie, dass die Quarantäne-Regelungen Ländersache sind. Die Websites der Gesundheitsministerien der Länder geben Auskunft über die aktuellen Bestimmungen.