Für Unternehmen ist die elektronische Betriebsprüfung seit Anfang 2023 verpflichtend. Prüfungen können jetzt online vorgenommen werden. Dies bietet viel Vorteile für Unternehmen und Betriebsprüfer.

Zwar kann man sich im Moment noch von der elektronischen Betriebsprüfung befreien lassen, Unternehmen sollten sich aber gut überlegen, ob sie dies in Anspruch nehmen. Die euBP hat viele Vorteile, denn eine Betriebsprüfung kann so einfacher und kostengünstiger erledigt werden. Die Prüfung vor Ort entfällt oftmals ganz und es gibt nicht so viele Korrekturen, die Zeit und Geld kosten.

1. Zeitersparnis

Der größte Vorteil ist die Zeitersparnis. Alle benötigten Unterlagen sind online einsehbar. Die Prüfer brauchen nicht in die jeweiligen Unternehmen gehen, sondern können die Prüfung ganz einfach online vornehmen.

2. Genauigkeit

Automatische Prozesse bei der elektronischen Betriebsprüfung verhindern Fehler und Ungenauigkeiten. Die Erfassung und Berechnung der Steuerdaten erfolgt mithilfe von Tools, die ein zuverlässiges Prüfungsergebnis liefern.

3. Transparenz

Unternehmen und Steuerbehörden kommunizieren online und können somit schnell Rückfragen reagieren. Die Betriebsprüfungen werden dadurch einfacher und transparenter. Nachfragen durch die Steuerbehörden können schneller beantwortet und die relevanten Dokumente unkomplizierter bereitgestellt werden.

4. Sicherheit

Datensicherheit ist auch bei der Betriebsprüfung ein großes Thema. Die Steuerbehörden halten sich an strenge Sicherheitsstandards und stellen sicher, dass die Unternehmensdaten vertraulich behandelt werden.

Was ist für die elektronische Betriebsprüfung nötig?

Die Daten der Entgeltabrechnung und der Finanzbuchhaltung werden an die Rentenversicherung übermittelt und dort ausgewertet. Die Übermittlung der Finanzbuchhaltung ist freiwillig.

Alle Entgeltunterlagen sowie die ergänzenden Unterlagen müssen elektronisch geführt werden. Zu den ergänzenden Unterlagen gehören z. B. Bescheinigungen über Befreiungen von der Rentenversicherungspflicht für Minijobber, Geburtsnachweise, Bescheinigungen für Kindergartenzuschüsse und Immatrikulationsbescheinigungen

Die Erstellung von Meldekorrekturen ist mit viel weniger Aufwand möglich. In den euBP werden die erforderlichen Meldekorrekturen Grunddaten erstellt und dem Arbeitgeber als Datensatz angeboten. Arbeitgeber, die diesen Service nutzen wollen, müssen die Meldekorrekturen vom Server der Deutschen Rentenversicherung herunterladen.

Die Prüfmitteilung bzw. der Bescheid kann als PDF-Dokument auf dem Server der Deutschen Rentenversicherung bereitgestellt werden.