Seit dem 1. Januar 2023 ist das Meldeverfahren der elektronischen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU) für Arbeitgeber verpflichtend. Damit gibt es künftig keine AU in Papierform mehr.

Ablauf der eAU

  • Stellt der behandelnde Arzt eine elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung aus, wird diese bis spätestens 24 Uhr an die jeweilige Krankenkasse übermittelt. Dem Arbeitnehmer wird ein Ausdruck der AU-Daten für die eigenen Unterlagen ausgehändigt.
  • Bei einem Krankenhausaufenthalt übermittelt das Krankenhaus die Aufenthalts- und Entlassungsdaten an die Krankenkasse.
  • Der Arbeitnehmer muss in jedem Fall dem Arbeitgeber die Abwesenheit und die voraussichtliche Dauer unverzüglich z. B. telefonisch mitteilen. Dies gilt mit und ohne Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung.
  • Nun sendet der Arbeitgeber oder ein Beauftragter (z. B. der Lohnabrechner) eine Anfrage über den Kommunikationsserver der Krankenkasse.
  • Die Krankenkassen stellt nun die eAU auf dem Kommunikationsserver zum Abruf bereit. Der Arbeitgeber erhält eine Benachrichtigung, dass die eAU zum Abruf bereit ist.
  • In der Regel ist der Abruf der eAU am Folgetag des Arztbesuches möglich.

Das Abrufen der eAU ist ganz einfach

Der Abruf der eAU kann auf zwei verschiedenen Wegen vorgenommen werden. Ohne eigene Software oder mittels einer Software, die z. B. durch den Lohnabrechner bereitgestellt wird. Wie die eAU ohne eigene Software abgerufen werden kann, erfahren sie bei der ITSG.

relog bietet innerhalb seines Online-Portals, das allen Mandanten zur Verfügung gestellt wird, eine komfortable Möglichkeit, die eAU abzufragen. Zudem ist es möglich mit der Nutzung des Online-Portals, die Personalarbeit zu entlasten. Arbeitnehmer können nämlich ihre Krankheiten und Abwesenheiten mit einer mobilen App selber erfassen. Auch die Stammdaten wie Adresse, Bankverbindung oder Krankenkasse können Arbeitnehmer bequem ändern.

Die elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung über das Online-Portal abzurufen, hat viele Vorteile für Arbeitgeber und Arbeitnehmer. Sie haben rund um die Uhr Zugriff auf alle Dokumente und sind durch automatische E-Mail-Benachrichtigungen bei der Erfassung von neuen Abwesenheiten immer informiert. Abwesenheiten werden schnell übermittelt, der Zeitpunkt der Übermittlung protokolliert und gespeichert. Damit kommt der Arbeitgeber auch der gesetzlichen Nachweispflicht nach.

Wichtig: Der Arbeitgeber darf die eAU nur abfragen, wenn der Arbeitnehmer die abzurufende elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung angekündigt hat. Außerdem muss zum Zeitpunkt des Abrufs ein Arbeitsverhältnis bestehen.