Ein Jobwechsel, eine Versetzung oder ein längerfristiges Projekt – manchmal führt der Beruf dazu, dass man sich am Arbeitsort eine zweite Wohnung nehmen muss. Doch wer aus beruflichen Gründen einen doppelten Haushalt führt, kann steuerlich profitieren. Unter bestimmten Voraussetzungen lassen sich Kosten für Miete, Verpflegung oder Fahrten zwischen den Wohnorten als Werbungskosten absetzen. Doch wann erkennt das Finanzamt eine doppelte Haushaltsführung an? Und welche Ausgaben können Sie wirklich geltend machen?
Wann gilt eine doppelte Haushaltsführung als steuerlich anerkannt?
Nicht jede Zweitwohnung am Arbeitsort zählt automatisch als doppelte Haushaltsführung. Das Finanzamt prüft genau, ob die folgenden Kriterien erfüllt sind:
1. Beruflicher Grund
Der zweite Haushalt muss zwingend aus beruflichen Gründen notwendig sein. Typische Fälle sind:
- Ein neuer Job in einer anderen Stadt
- Eine Versetzung durch den Arbeitgeber
- Eine längerfristige Projektarbeit am anderen Standort
2. Eigener Hausstand am Lebensmittelpunkt
Entscheidend ist, dass Sie am ursprünglichen Wohnort weiterhin Ihren Lebensmittelpunkt haben. Das bedeutet:
- Sie unterhalten dort einen eigenen Haushalt (z. B. eine Wohnung oder ein Haus).
- Sie kehren regelmäßig dorthin zurück, etwa am Wochenende.
- Der erste Wohnsitz bleibt Ihr Hauptwohnsitz – auch wenn Sie unter der Woche am Arbeitsort leben.
3. Zweitwohnung am Arbeitsort
Die Zweitwohnung muss in der Nähe des Arbeitsplatzes liegen und darf nicht nur gelegentlich genutzt werden. Wer sich nur hin und wieder ein Hotelzimmer nimmt, kann keine doppelte Haushaltsführung geltend machen.
Achtung: Sobald Sie Ihren Lebensmittelpunkt an den Arbeitsort verlegen, entfällt die steuerliche Anerkennung. Dann handelt es sich nicht mehr um eine doppelte Haushaltsführung, sondern um einen Umzug – mit anderen steuerlichen Folgen.
Welche Kosten können Sie absetzen?
Wenn das Finanzamt Ihre doppelte Haushaltsführung anerkennt, können Sie folgende Ausgaben steuerlich geltend machen:
- Miete und Nebenkosten für die Zweitwohnung (bis zu einer angemessenen Höhe – Luxusappartements werden nicht voll anerkannt).
- Verpflegungsmehraufwand für die ersten drei Monate (pauschal oder mit Nachweis).
- Fahrtkosten für die wöchentliche Heimfahrt zum Hauptwohnsitz (entweder mit dem Auto oder öffentlichen Verkehrsmitteln).
- Umzugskosten, z. B. für den Transport Ihrer Möbel oder Maklergebühren.
- Kosten für einen Stellplatz, wenn dieser zusätzlich zur Miete anfällt (so entschied der Bundesfinanzhof in einem Urteil).
Alle diese Aufwendungen tragen Sie in der Einkommensteuererklärung unter „Mehraufwendungen für doppelte Haushaltsführung“ ein.
Wie lange können Sie die Kosten absetzen?
Die steuerliche Anerkennung ist nicht unbegrenzt möglich:
- Verpflegungspauschalen gibt es nur für die ersten drei Monate.
- Mietkosten können Sie dagegen so lange absetzen, wie die doppelte Haushaltsführung besteht.
- Familienheimfahrten können Sie pro Woche einmal geltend machen.
Lohnt sich die doppelte Haushaltsführung für Sie?
Ob sich die steuerliche Geltendmachung der doppelten Haushaltsführung rechnet, hängt von Ihrer individuellen Situation ab. Besonders bei hohen Mietkosten oder langen Pendelstrecken kann sich die doppelte Haushaltsführung finanziell auszahlen. Allerdings sollten Sie die Regelungen genau prüfen – oder sich professionellen Rat einholen.
Unsicher, ob Ihre Situation anerkannt wird?
Falls Sie nicht sicher sind, ob Ihre Umstände die Voraussetzungen erfüllen, lohnt sich eine Rücksprache mit einem Steuerberater oder direkt mit dem Finanzamt. So vermeiden Sie Fehler und können die steuerlichen Vorteile optimal nutzen.

