Die Digitalisierung im Gesundheitswesen schreitet auch 2025 weiter voran. Nachdem die elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU) und das eRezept bereits etabliert sind, wird 2025 die elektronische Patientenakte “ePA für alle“ eingeführt. Dies wird zu einer weiteren Vereinfachung in der Gesundheitsversorgung führen. In allen 3 Fällen gelten höchste Datensicherheitsstandards. Die Daten werden immer verschlüsselt übertragen, um sie vor Verlust und Missbrauch zu schützen.
eAU – Elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung
Die elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU) ersetzt die herkömmliche Papierbescheinigung und bietet Arbeitnehmern, Arbeitgebern und Ärzten eine digitale, effiziente Alternative.
So funktioniert die eAU
1. Der Arzt stellt die Arbeitsunfähigkeit fest und speichert die Daten digital
2. Die Krankmeldung wird direkt an die Krankenkasse übermittelt.
3. Der Arbeitnehmer informiert den Arbeitgeber über die Krankmeldung.
4. Der Arbeitgeber kann die eAU elektronisch über die Krankenkasse abrufen.
eRezept – Das elektronische Rezept
Das eRezept modernisiert die Verschreibung von Medikamenten. Es bietet zahlreiche Vorteile für Patienten, Ärzte und Apotheken und ermöglicht eine sichere und komfortable digitale Abwicklung. Das eRezept kann sowohl in der Apotheke vor Ort als auch in einer Online-Apotheke eingelöst werden.
So funktioniert das eRezept
1. Der Arzt stellt das Rezept digital aus.
2. Den Patienten wird das eRezept direkt auf die Versichertenkarte gespeichert oder sie erhalten auf Anfrage einen QR-Code (per App oder als Ausdruck), der das Rezept repräsentiert.
3. In der Apotheke wird die Versichertenkarte bzw. der QR-Code ausgelesen und das Medikament abgegeben.
ePA – Elektronische Personalakte
Die Krankenkassen stellen ab 2025 für 73 Millionen Versicherte die elektronische Patientenakte (ePA) zur Verfügung. Patienten können hier ihre Gesundheitsdaten zentral speichern und bei Bedarf mit Ärzten, Apotheker oder anderen Gesundheitsdienstleister teilen. So können zum Beispiel Fehlmedikationen und Doppeluntersuchungen vermieden werden. Wer keine ePA möchte, kann dem ganz einfach bei seiner Krankenkasse widersprechen.
So funktioniert die ePA
1. Die Patienten aktivieren ihre ePA über die App ihrer Krankenkasse.
2. Ärzte und andere Gesundheitsdienstleister können mit Zustimmung des Patienten Dokumente hochladen bzw. einsehen.
3. Die Patienten bestimmen, wer auf welche Daten zugreifen darf.
Die elektronische Patientenakte birgt zur Zeit noch Risiken. Der Chaos Computer Club hat auf verschiedene Sicherheitsmängel hingewiesen. Die beanstandeten technischen Sicherheitslücken werden derzeit vom Entwickler, der Gematik, bearbeitet. Andere Sicherheitsmängel betreffen eher den Umgang mit den Karten im Gebrauch. Die Medizin-Ethikerin Alena Buyx meint allerdings in einem Interview mit Zeit Online, dass die Vorteile der elektronischen Patientenakte so groß sind, dass man das Risiko eines Datenlecks eingehen sollte.
Weitere Informationen zur ePA finden Sie auf der Seite des Bundesministeriums für Gesundheit.