Wie wichtig Mobilität in unserer Gesellschaft ist, merken wir gerade auch in Krisenzeiten. In vielen Unternehmen kommen die Mitarbeiter langsam an ihre Arbeitsplätze zurück. Wer sonst mit öffentlichen Verkehrsmitteln unterwegs war, kann jetzt auf das Fahrrad umsteigen, um unnötige Kontakte zu vermeiden. Es lohnt sich, dies auch nach der Krise beizubehalten. Denn der Staat fördert nicht nur Dienstwagen, sondern auch Diensträder.

Die Vorteile, mit dem Fahrrad zur Arbeitsstätte zu fahren, sind vielfältig. Radfahren macht Spaß, hält fit und macht den Kopf frei. Außerdem hat man geringe Anschaffungskosten, keine Parkplatzprobleme und schont ganz nebenbei die Umwelt. In der Corona-Krise hat man auf dem Fahrrad kaum engen Kontakt und damit reduziert sich die Ansteckungsgefahr.

Personaler wissen, dass Fachkräfte heute verschiedene Benefits erwarten. Dass man Dienstwagen leasen kann, ist allgemein bekannt. Aber auch Dienstfahrräder könne den Mitarbeitern über Leasing-Firmen zur Verfügung gestellt werden. Gerade bei jüngeren Mitarbeitern im städtischen Bereich stehen nachhaltige Angebote wie das Dienstrad-Leasing hoch im Kurs.

Steuerliche Vorteile bei Dienstfahrrädern nutzen

Die Finanzbehörden haben den Steuervorteil für Dienstfahrzeuge auch auf Dienstfahrräder ausgeweitet und nun nutzen immer mehr Unternehmen diese Möglichkeit der Lohnoptimierung. Dies funktioniert mit der sogenannten Entgeltumwandlung. Der Arbeitgeber behält dabei einen Teil des Bruttolohns ein, least das Fahrrad und überlasst es seinem Angestellten. Dieser kann damit zu Arbeit fahren und es außerdem in seiner Freizeit nutzen.

Bereits 2012 wurde zunächst beschlossen, dass ein Prozent des Listenpreises als geldwerter Vorteil versteuert werden muss. Für zurückgelegte Kilometer fiel keine weitere Versteuerung an.

Seit Anfang 2020 gilt für Fahrräder, die ab dem 1. Januar 2019 erstmals vom Arbeitgeber per Gehaltsumwandlung überlassen wurden, dass der geldwerte Vorteil der Fahrradüberlassung nur noch mit 0,25 Prozent der unverbindlichen Preisempfehlung des Fahrrads versteuert wird.

Wenn der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer das Dienstfahrrad zusätzlich zum geschuldeten Lohn überlässt, entfällt sogar die Versteuerung des geldwerten Vorteils. Diese steuerliche Regelung gilt für Pedelecs mit Motorunterstützung bis 25 km/h und für Fahrräder.

Nach Ablauf der vereinbarten Leasing-Laufzeit besteht die Möglichkeit, das Fahrrad komplett zu übernehmen. Pauschal setzt das Finanzamt zur Berechnung des Restwerts 40 Prozent des Neupreises an. Die Übernahme des Fahrrads sollte nicht vorher vertraglich vereinbart werden, da der Arbeitgeber sonst als wirtschaftlicher Leasingnehmer gilt.

So werden Arbeitnehmer in Zukunft mobil sein

Inzwischen gibt es Anbieter, die einen Full-Service rund um das Dienstrad anbieten. Die Bestellung bzw. Abwicklung läuft meist über ein Online-Portal. Das bundesweite Fahrradhändlernetz ermöglicht dann den persönlichen Service vor Ort.

Ganz neu sind Anbieter zur Verwaltung von Mobilitätsbudgets. Arbeitgeber legen hier pro Mitarbeiter ein festes Mobilitätsbudget an, dass dieser individuell aufbrauchen kann. Der Arbeitnehmer entscheidet, wie er unterwegs sein möchte. Bei schönem Wetter mit dem Dienstfahrrad, bei Regen mit dem Carsharing-Auto zur Arbeit oder abends mit dem Jobticket ins Restaurant.

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