Um Versorgungslücken bei der Rente zu schießen, sind verschiedene Säulen in der Altersversorgung unerlässlich. Dazu zählen in erster Linie die öffentlich-rechtlichen Pflichtsysteme, in die die meisten Arbeitnehmer und Arbeitgeber über die Rentenversicherungsbeiträge einzahlen. Eine ergänzende Funktion haben die private Vorsorge und die betriebliche Altersversorgung.
Öffentlich-rechtliche Pflichtsysteme
In Deutschland sind fast alle Arbeitnehmer in der Deutschen Rentenversicherung versichert. Die Rentenversicherungsbeiträge werden in der Lohnabrechnung ausgewiesen und direkt an den Rentenversicherungsträger weitergeleitet. Die Deutsche Rentenversicherung zahlt die gesetzlichen Renten nach dem Renteneintritt oder bei Erwerbsminderung. Auch beim Tod eines Angehörigen werden beispielsweise Witwen- oder Waisenrenten gezahlt. Die Deutsche Rentenversicherung zahlt auch stationäre oder ambulante medizinische Leistungen zur Rehabilitation oder Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben. Ab dem 27. Lebensjahr werden die Versicherten regelmäßig über die erworbenen Rentenansprüche informiert. In diesem Schreiben wird die Rentenhöhe bei Renteneintritt hochgerechnet.
Betriebliche Altersversorgung
Die betriebliche Altersversorgung (bAV) ist eine weitere Säule. Um die Akzeptanz und Verbreitung zu erhöhen, trat das Betriebsrentenstärkungsgesetz (BRSG) bereits 2018 in Kraft. Steuerliche Anreize und die Einführung von Sozialpartnermodellen sollen eine flexiblere Gestaltung der Altersvorsorge ermöglichen. Die wichtigsten Punkte des Gesetzes sind die Erhöhung des steuerfreien Höchstbetrags für Beiträge zur betrieblichen Altersversorgung, ein Förderbeitrag für Geringverdienende und die Möglichkeit, die bAV zu einem anderen Arbeitgeber mitzunehmen. Davon profitieren besonders Geringverdiener sowie kleine und mittlere Unternehmen.
Arbeitgeber müssen ihre Mitarbeitenden über die verschiedenen Möglichkeiten der betrieblichen Altersversorgung informieren. Bietet der Arbeitgeber eine bVA an, müssen alle Regelungen des Betriebsrentenstärkungsgesetzes beachtet werden. Der Arbeitgeberzuschuss ist verpflichtend und beträgt 15 Prozent des umgewandelten Entgelts, da durch die Entgeltumwandlung Sozialversicherungsbeiträge eingespart werden.
Private Altersversorgung
Risikolebens-, Berufsunfähigkeits- oder Kapitallebensversicherungen sind klassische Beispiele für die private Altersversorgung. Bankprodukte wie festverzinsliche Wertpapiere, Sparpläne und Aktien, aber auch Immobilien können ein weiterer Baustein für die Aufbesserung der gesetzlichen Rente sein. Bei Selbstnutzung einer Immobilie sparen Sie Kosten oder erhalten bei einer Vermietung monatliche Einnahmen. Auch eine Verrentung der Immobilie ist möglich.
Wie Arbeitnehmer:innen die Altersversorgung gestalten, hängt von den persönlichen Umständen ab. Durch das Betriebsrentenstärkungsgesetz erhofft sich der Gesetzgeber, dass auch Beschäftigte mit kleinen Einkommen die Möglichkeit erhalten, mit einer betrieblichen Altersversorgung ihre gesetzliche Rente aufstocken zu können.
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Deutsche Rentenversicherung
Bundesministerium für Arbeit und Soziales – Renten und Altersvorsorge

