Wer im Jahresdurchschnitt 20 oder mehr Arbeitnehmer beschäftigt, ist verpflichtet Schwerbehinderte einzustellen. Kommen Unternehmen dieser Pflicht nicht nach, ist eine Ausgleichsabgabe zu zahlen.

Grundsätzlich müssen Unternehmen mit mehr als 20 Mitarbeitern 5 Prozent der Arbeitsplätze für Schwerbehinderte zur Verfügung stellen. Ergeben sich aus der Berechnung Bruchteile, runden Unternehmen mit weniger als 60 Mitarbeitern ab.

Mitarbeiteranzahl5%Schwerbehinderte Beschäftigte
1000
2011
301,51 (abgerundet)
4022
6033
703,54 (aufgerundet)

Erfüllt ein Unternehmen diese Quote nicht, wird eine monatliche Abgabe fällig. Wer beispielsweise weniger als 39 Mitarbeiter beschäftigt und die 5 Prozent Quote nicht erfüllt, muss monatlich 125 Euro zahlen. Die Ausgleichsabgabe für 2021 ist bis zum 31. März 2022 an das jeweils zuständige Integrationsamt zu überweisen.

Die Meldung der Schwerbehinderten im Betrieb für 2021 muss bis zum 31. März 2022 erfolgen. Die Daten können mithilfe einer kostenlosen Software IW-Elan übertragen werden. Für das Anzeigenjahr 2021 ist keine gesonderte Erklärung mehr für die Agentur für Arbeit nötig. Das Unternehmen speichert einfach die Empfangsbestätigung zur Dokumentation bei den eigenen Unterlagen ab.

Im Sozialgesetzbuch wird definiert, wann ein Arbeitnehmer als Schwerbehinderter gilt. Als Arbeitsplätze gelten alle Stellen von Arbeitnehmenden, Beamten und Praktikanten. Für die Berechnung der Mindestzahl der Arbeitsplätze werden nur Auszubildende und kurzfristig Beschäftigte Stunden pro Woche nicht herangezogen.