Ausfallgeld für Dachdecker

Dachdecker

Auch Dachdecker sind stark von den Witterungsbedingungen abhängig. Bei extremer Hitze oder starkem Wind können Arbeitgeber die Arbeit auf dem Bau nicht verantworten. Die Gesundheit der Mitarbeiter hat hier Vorrang. Die Entscheidung darüber, ab wann nicht mehr gearbeitet werden darf, liegt beim Arbeitgeber.

Das Ausfallgeld ist eine tarifliche Lohnersatzleistung. Für alle Dachdeckerbetriebe in Deutschland gilt ein Tarifvertrag, der ein Ausfallgeld außerhalb der Wintermonate vorsieht. Das Ausfallgeld wird durch festgelegte Beitragszahlungen an die SOKA-Dach finanziert und kann bei der SOKA-DACH geltend gemacht werden.

Voraussetzungen für den Anspruch auf Ausfallgeld für Dachdecker

  • Der Ausfall findet in der Zeit vom 1. April bis zum 30. November statt.
  • In diesem Zeitraum ist der Anspruch auf maximal 53 Stunden begrenzt.
  • Die Arbeit wurde ausschließlich aus witterungsbedingten Gründen eingestellt.
  • Die Arbeit wurde für mindestens 1 Stunde pro Tag eingestellt.

Wie hoch ist das Ausfallgeld?

Das Ausfallgeld beträgt sein Juni 2020 75 Prozent des zum Zeitpunkt des Arbeitsausfalls gültigen Stundenlohns. Für Akkordlohn beträgt das Ausfallgeld 75 Prozent des gültigen Stundenlohns zuzüglich 25 Prozent. Es besteht kein Anspruch auf Ausfallgeld für geplante, aber nicht geleistete Überstunden.

Quelle: Ausfallgeld – SOKA-DACH


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