Wenn Betriebe in der Corona-Pandemie Kurzarbeit anmelden oder sogar wegen Insolvenz schließen müssen, bleiben auch die Auszubildenden auf der Strecke. Damit dies nicht passiert, gibt es jetzt das Bundesprogramm „Ausbildungsplätze sichern“.

Das Programm möchte Auszubildende in der Corona-Pandemie schützen. So können kleine und mittlere Unternehmen (KMU mit bis zu 249 Mitarbeitern) Zuschüsse erhalten. Auch Auftrags- und Verbundausbildungen werden durch das 410 Millionen Euro umfassende Bundesprogramm unterstützt.

Es ist wichtig, das Ausbildungsniveau auch in der Corona-Krise zu halten. Dies ist eine große Herausforderung für die Ausbildungsbetriebe. Die Unterstützung in Form von Ausbildungsprämien oder Zuschüssen zur Ausbildungsvergütung helfen zumindest finanziell.

Aufrechterhaltung und Schaffung von Ausbildungsplätzen

Unter bestimmten Voraussetzungen erhalten kleine und mittlere Unternehmen Unterstützung für die Aufrechterhaltung und Schaffung von Ausbildungsplätzen. Zunächst muss der Ausbildungsbetrieb von der Corona-Krise erheblich betroffen sein. Die Ausbildung darf frühestens am 1. August 2020 und spätestens am 15. Februar 2021 beginnen. Die Prämienzahlung erfolgt natürlich nur für über die Probezeit bestehende Ausbildungsverhältnisse.

Ausbildungsprämie
Für jeden neu geschlossenen Ausbildungsvertrag,
wenn das Ausbildungsplatzangebot in den letzten
3 Vorjahren nicht verringert wurde.
einmalig 2.000 Euro
Ausbildungsprämie plus
Für jeden neu geschlossenen Ausbildungsvertrag,
wenn das Ausbildungsplatzangebot im Vergleich
zu den 3 Vorjahren erhöht wurde.
einmalig 3.000 Euro
Übernahmeprämie
Für die zusätzliche Übernahme eines Auszubildenden,
der wegen Insolvenz seinen Ausbildungsbetrieb
verlassen muss.
einmalig 3.000 Euro

Übernahmeprämie einer
Auftrags- oder Verbundausbildung

Betriebe, die Auszubildende übernehmen,
die pandemiebedingt nicht im eigenen Betrieb
ausgebildet werden können.
einmalig 4.000 Euro

Förderungen stehen auch überbetrieblichen Berufsbildungsstätten oder Ausbildungsdienstleistern zur Verfügung. Zunächst sind die Förderungen bis 30. Juni 2021 befristet. Die Förderung von Auftrags- und Verbundausbildungen beantragen Unternehmen bei der Deutschen Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See (KBS).

Vermeidung von Kurzarbeit

Damit das Niveau der Ausbildung hoch bleibt, ist es notwendig weder Ausbilder noch Auszubildende in Kurzarbeit zu schicken. Bei einem Arbeitsausfall von mindesten 50 % können Unternehmen eine Förderung von 75 % der Ausbildungsvergütung erhalten. Dieser Förderung ist bis zum 31.12.2020 befristet.

Weiter Informationen erhalten Sie hier:

https://www.bmbf.de/foerderungen/bekanntmachung-3098.html

https://www.arbeitsagentur.de/unternehmen/finanziell/bundesprogramm-ausbildungsplaetze-sichern