In Deutschland werden jährlich ca. 77 Millionen Arbeitsunfähigkeits-Bescheinigungen (AU-Bescheinigungen) ausgestellt. Wird eine Krankmeldung vorgelegt, ist der Arbeitnehmende normalerweise wirklich krank. Wenn Mitarbeiter sich aber zum Beispiel immer wieder montags, freitags oder an Brückentagen krankschreiben lassen, können Zweifel an einer wirklichen Erkrankung entstehen. Arbeitgeber haben in solchen Fällen die Möglichkeit vor Gericht zu gehen, um eine Lohnfortzahlung zu stoppen.
Der Gesetzgeber sieht vor, dass Arbeitnehmende im Fall einer Krankheit bis zu 6 Wochen Anspruch auf Entgeltfortzahlung haben. Dazu muss dem Arbeitgeber am 3. Tag der Erkrankung eine AU-Bescheinigung vorgelegen werden. Dabei ist der Erkrankte nicht verpflichtet, Bettruhe einzuhalten. So kann es passieren, dass man sich beim Spazierengehen oder im Supermarkt trifft. Diese Umstände rechtfertigen also nicht zwingend, dass die Krankheit vorgeschoben ist.
Anders sieht dies aus, wenn Krankmeldungen immer für montags oder freitags eingereicht werden. Auch immer neue Erstbescheinigungen für unterschiedliche Erkrankungen, können Arbeitgeber stutzig machen. Hier könnte der Eindruck entstehen, dass Mitarbeiter das Wochenende verlängern bzw. durch die immer neuen Krankmeldungen die gesetzlich vorgesehenen 6 Wochen Entgeltfortzahlung verlängert wollen.
Beweiswert der AU-Bescheinigung
In der Regel hat die AU-Bescheinigung eine hohe Beweiskraft. Es gibt allerdings bereits einige Fälle, die vor Gericht zugunsten der Arbeitgeber entschieden würden. Eine nach einem Konflikt oder nach einer Kündigung plötzlich auftretende Krankheit können ein Indiz sein. Ist die Krankmeldung allerdings vor einer Kündigung eingereicht worden, kann die AU-Bescheinigung nicht angezweifelt werden.
Zudem muss die Krankmeldung ordnungsgemäß ausgestellt worden sein. Diese muss durch einen approbierten Arzt ausgestellt werden. Die Diagnose muss in der Regel persönlich erfolgen. Telemedizin ist nur in sehr engen Grenzen zulässig. Eine Rückdatierung ist nur ausnahmsweise bis zu 3 Tagen möglich.
Vor Gericht zu gehen, sollte der letzte Schritt sein. Es müssen stichhaltige Beweise vorhanden sein, wenn eine Klage Aussicht auf Erfolg haben soll. Arbeitgeber sollten in jedem Fall zunächst den Mitarbeiter bei einem Verdacht ansprechen.