Aufgrund der Ausbreitung des Corona-Virus kann es zu Auftragsengpässen kommen. Mitarbeiter erkranken, Zulieferer können ihre Verträge nicht erfüllen oder Kunden verschieben die vereinbarten Aufträge auf unbestimmte Zeit.

Besonders die Schutzmaßnahmen in China wirken sich auf den europäischen Markt aus. Für europäische Unternehmen ist China einerseits ein großer Absatzmarkt, andererseits ist China auch Zulieferer für viele Unternehmen.

Kurzarbeitergeld beantragen

Unternehmen, bei denen es durch das Corona-Virus zu Arbeitsengpässen kommt, können Kurzarbeitergeld beantragen. Sobald ein Arbeitsausfall auf ein unabwendbares Ereignis oder auf wirtschaftlichen Gründen in Sinne des § 96 Abs. 1 Nr. 1 SGB III beruht, kann das Unternehmen die Kurzarbeit bei der zuständigen Agentur für Arbeit anzeigen.

Weitere Information zum Kurzarbeitergeld finden Sie auf der Website der Arbeitsagentur.