Das Sozialschutzpaket II wurde am 14.05.2020 vom Bundestag beschlossen. Danach gelten nun weitere Regelungen, um Angestellte noch besser in der Corona-Krise zu unterstützen.

Erhöhung des Kurzarbeitergeldes

Nach langer Bezugsdauer wird das Kurzarbeitergeld nun stufenweise angehoben. Dies betrifft Arbeitnehmer, die Kurzarbeitergeld für ihre um mindestens 50 Prozent reduzierte Arbeitszeit beziehen. Die aktuelle Regelung gilt längstens bis zum 31. Dezember 2020. Das Kurzarbeitergeld beträgt ab dem 4. Monat des Bezugs künftig 70 Prozent (77 Prozent für Haushalte mit Kindern) des Nettoeinkommens. Ab dem 7. Monat erhalten Kurzarbeiter 80 Prozent (87 Prozent für Haushalte mit Kindern) des Nettoeinkommens.

Die bereits im Sozialschutzpaket beschlossenen Hinzuverdienstgrenze wird bis zum 31. Dezember verlängert. Außerdem kann jetzt in allen Berufen bzw. Branchen gearbeitet und hinzuverdient werden.

Verlängerter Anspruch auf Arbeitslosengeld

Da Arbeitssuchende im Moment nur schwer zu vermitteln sind und zudem kaum Weiterbildungsmaßnahmen angeboten werden, leiden auch sie stark unter der Corona-Krise. Hier möchte die Bundesregierung mit einer Verlängerung der Anspruchsdauer helfen. Arbeitnehmer, die bereits vor der Krise arbeitssuchend waren und deren Anspruch auf Arbeitslosengeld in der Zeit vom 1. Mai und 31. Dezember 2020 endet, können jetzt 3 Monate länger Arbeitslosengeld beziehen.

Keine physische Anwesenheit bei Arbeits- und Sozialgerichten nötig

Videokonferenzen sind künftig in mündlichen Verhandlungen an Arbeits- und Sozialgerichten zugelassen. Dies gilt auch z.B. für Sitzungen der Mindestlohnkommission, der Heimarbeiterausschüsse und Verhandlungen des Tarifausschusses. In begründeten Fällen können Video- oder Telefonkonferenzen abgehalten werden.