2013 wurde die Höchstgrenze für geringfügige Beschäftigung auf 450 Euro angehoben. Die FDP-Fraktion kritisiert nun, dass es seitdem keine Erhöhung mehr gegeben hat. Da der Mindestlohn in diesem Zeitraum allerdings angehoben wurde, reduziert sich die Stundenzahl, die innerhalb des Minijobs gearbeitet werden darf. Bei einem Mindestlohn von derzeit 9,19 Euro dürfen Minijobber 50,90 Stunden pro Monat arbeiten.

In einem Gesetzentwurf wurde vorgeschlagen, dass die Verdienstgrenze an den Mindestlohn gekoppelt werden soll. So sollte bei Minijobs das 60fache und bei Beschäftigungen in der Gleitzone – sogenannten Midi-Jobs – das 145fache des Mindestlohns als Verdienstgrenze gelten. Dieser Gesetzentwurf zur Dynamisierung der Verdienstgrenzen wurde mit großer Mehrheit abgelehnt. Die Regierungsparteien befürchten, ein solches Gesetz würde den Niedriglohnsektor weiter ausdehnen.